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   BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 556/85   

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https://dejure.org/1988,2541
BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 556/85 (https://dejure.org/1988,2541)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.1988 - 1 BvR 556/85 (https://dejure.org/1988,2541)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - 1 BvR 556/85 (https://dejure.org/1988,2541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Rasterfahndung

    Art. 5 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Meinungsfreiheit - Unrichtige Tatsachenbehauptung - Persönlichkeitsrecht

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1789
  • afp 1989, 532
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06

    Strengere Maßstäbe für Äußerungen in der Öffentlichkeit

    Aus der maßgeblichen Sicht des unbefangenen Durchschnittsrezipienten (BVerfG, NJW 1989, 1789; BGH, NJW 1995, 861 ; Palandt/Sprau, aaO., § 824 Rdn. 3) sind die inkriminierten Äußerungen in der "Chronologie" ohne weiteres geeignet, Ehre und Ansehen des Klägers empfindlich zu beeinträchtigen.
  • OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 U 6/02

    Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wahlkampf

    Aus der maßgeblichen Sicht des unbefangenen Durchschnittsrezipienten (s. BVerfG NJW 1989, S. 1789; BGHZ 128, S. 1, 6; BGH NJW 1994, S. 2614, 2615; BGH NJW 1995, S. 861, 862; Senat, NJW 1999, S. 3339, 3340 f. m.w.Nw.; Palandt/Thomas, aaO., § 824 Rdn. 3 m.w.Nw.; Münch.Komm.-Rixecker, aaO., Anhang § 12 Rdn. 128) sind die verfahrensgegenständlichen Ausführungen in der E-Mail ohne weiteres geeignet, Ehre und Ansehen des Verfügungsklägers empfindlich zu beeinträchtigen.
  • OLG Köln, 11.10.2018 - 15 U 81/17
    So ändert der wissenschaftliche Charakter einer Darstellung nichts daran, dass dabei weniger im Ringen um eine fachliche Bewertung, sondern allein als zugrundeliegende Sachverhaltsdarstellung mitgeteilte Tatsachenbehauptungen, deren Unwahrheit feststeht, nicht weiter verbreitet werden dürfen (vgl. etwa nur BVerfG v. 17.02.2000 - 1 BvR 484/99, NStZ 2000, 363; v. 04.10.1988 - 1 BvR 556/85, NJW 1989, 1789 und OLG Frankfurt v. 13.01.2000 - 16 U 179/99, juris Tz. 17; Burkhardt , in: Wenzel, a.a.O., Kap. 3 Rn. 39).

    Die Wissenschaftsfreiheit wird dabei aber ausreichend dadurch geschützt, dass ohne Beeinträchtigung des wissenschaftlichen Anspruchs stets genug Möglichkeiten zur Verfügung stehen, Bedenken zu formulieren und offener darzulegen (allg. BVerfG v. 04.10.1988 - 1 BvR 556/85, NJW 1989, 1789).

  • OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20

    Grenzwertrelevanz

    Dies ist nicht nur der Fall, wenn der Betroffene wörtlich unzutreffend zitiert wird, sondern schon dann, wenn der Betroffene nach dem Gesamteindruck, der durch die Äußerung beim Leser hervorgerufen wird, zu Unrecht quasi als "Zeuge gegen sich selbst" ins Feld geführt wird (grundlegend BVerfG v. 03.06.1980 - 1 BvR 185/77, BVerfGE 54, 148, 153 f. - Eppler; siehe zudem etwa BVerfG v. 04.10.1988 - 1 BvR 556/85, NJW 1989, 1789; v. 31.03.1993 - 1 BvR 295/93, NJW 1993, 2925 und im Überblick Soehring , in: Soehring/Hoene, PresseR, 5. Aufl. 2019, Rn. 16.95 ff.).
  • KG, 27.04.2007 - 9 U 100/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch gegen zusammenfassende

    Wird bei der Zusammenfassung hingegen dem Autor eine Äußerung zugeschrieben, die er nicht getan hat, steht ihm ein Unterlassungsanspruch zu, denn Äußerungen, die jemanden in den Mund gelegt werden, die dieser nicht getan hat, sind nicht durch Art. 5 Absatz 1 GG geschützt, so dass auch ein schützenswertes Interesse an der "Verkürzung" dergestalt, dass eine Äußerung eines Dritten behauptet wird, die dieser nicht gemacht hat, nicht besteht (vgl. BVerfG NJW 1989, 1789; vgl. OLG Hamburg NJW 1987, 1416).

    Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.10.1988 - 1 BvR 556/85 (NJW 1989, 1789) auf den vorliegenden Fall anzuwenden, denn das BVerfG stellt ausdrücklich klar, dass es nicht entscheidend darauf ankommt, ob die Äußerung des Dritten mehrdeutig oder eindeutig ist.

  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98

    Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung

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  • OLG Brandenburg, 08.05.2002 - 1 U 28/01

    Unterlassungsangspruch eines Redakteurs, der von der Konkurrenz beschuldigt wird,

    Aus der maßgeblichen Sicht des unbefangenen Durchschnittsrezipienten (s. BVerfG NJW 1989, S. 1789; BGHZ 128, S. 1, 6; BGH NJW 1994, S. 2614, 2615; BGH NJW 1995, S. 861, 862; Senat, NJW 1999, S. 3339, 3340 f. m.w.Nw.; Palandt/Thomas, aaO., § 824 Rdn. 3 m.w.Nw.; Münch.Komm.-Rixecker, aaO., Anhang § 12 Rdn. 128) stellt sich die hier streitige Äußerung als Tatsachenbehauptung dar.
  • LG Potsdam, 08.05.2006 - 2 O 221/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines islamischen Geistlichen als

    Bei der Bewertung der Äußerung kommt es stets auf die Sicht des unbefangenen Durchschnittsrezipienten an (BVerfG NJW 1989, 1789; BGH NJW 1984, 2614).
  • OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99

    Ehrverletzende Werturteile

    Von einem unbefangenen Leser (vgl. zu diesem Auslegungsansatz z. B. BVerfG NJW 1989, 1789; BGHZ 128, 1, 6 = NJW 1995, 861; OLG Brandenburg a.a.O. S. 3340 m. w. N.), der die Aufgaben einerseits der Notarkammern (§§ 67, 74, 75 BNotO) und andererseits der Landesjustizverwaltungen (§§ 92 ff BNotO) in der Regel nicht kennt, ist der Begriff des "Ermittelns" nach dem gesamten Zusammenhang weiter dahingehend auszulegen, dass ein Verfahren anhängig ist, welches den Zweck hat, zu prüfen, ob ein Verhalten eines Notars Anlass gibt, disziplinarrechtlich oder sonst in berufsrechtlicher Weise etwas zu veranlassen.
  • OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 49/20

    Zulässigkeit von Aussagen über Achsen für Kraftfahrzeuganhänger Behauptung

    Nicht erheblich ist, dass der Äußernde lediglich eine subjektive Einschätzung wiedergibt, wenn er dieses nicht ausreichend erkennbar macht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.10.1988 - 1 BvR 556/85, NJW 1989, 1789; Burkhard in Wenzel aaO, Kap. 4 Rn. 51).
  • VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048

    Verfassungsschutzbericht, Milli Görüs, Milli Gazete, Tatsachenbehauptung,

  • OLG Koblenz, 25.04.1991 - 5 U 1209/90

    Unterlassung rechtsverletzender unwahrer Tatsachenbehauptungen; Begriff des

  • OLG Köln, 12.12.1995 - 15 U 90/95
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